Blog · Öffentliche Verwaltung · 11 Min. Lesezeit

Microsoft 365 in der Kommune beschaffen: Was Kämmerer und IT-Koordinatoren wissen müssen

20. März 2026 · Von Elias Peters · Aktualisiert 24. Mai 2026
Beschaffungsgespräch zu Microsoft 365 in der Kommune

Microsoft 365 in der Kommune beschaffen: Was Kämmerer und IT-Koordinatoren wissen müssen

Kurz zusammengefasst: Das OZG verpflichtet über 11.000 Kommunen in Deutschland zur Digitalisierung — und Microsoft 365 Schulungen sind dabei eine notwendige Investition. Kämmerer müssen Vergabeschwellen (unter 25.000 € netto oft Verhandlungsvergabe), DSFA, EVB-IT-Rahmen und den Personalrat beachten. Deutsche Kommunen geben durchschnittlich 1.500–2.500 € pro Person für Präsenzschulungen aus; skalierbare Online-Lösungen sind deutlich kosteneffizienter.

Die Entscheidung für Microsoft 365 in der Kommune ist oft längst gefallen — die Lizenzen sind da, die Migration ist abgeschlossen. Doch wenn es um ergänzende Leistungen geht — Schulungen, Beratung, Change Management — stehen Kämmerer und IT-Koordinatoren vor einem Dschungel aus Vergaberecht, Datenschutzanforderungen und internen Abstimmungsprozessen.

Dieser Artikel gibt einen praktischen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Beschaffung von Microsoft 365 Schulungen in Kommunen zu beachten sind.

OZG und die Rolle von Microsoft 365

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet über 11.000 Kommunen in Deutschland, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Microsoft 365 ist dabei kein OZG-Werkzeug im engeren Sinne — es digitalisiert nicht die Bürger-Schnittstelle. Aber es ist die Grundlage für die interne Digitalisierung:

  • Zusammenarbeit: Teams für fachbereichsübergreifende Projekte (z. B. OZG-Umsetzung)
  • Dokumentenmanagement: SharePoint als zentrale Ablage statt Netzlaufwerke
  • Kommunikation: Outlook und Teams statt Hauspost und Umlaufmappen
  • Datenanalyse: Excel für Auswertungen und Berichte

Ohne digital kompetente Mitarbeiter bleibt die OZG-Umsetzung auf der Strecke. Schulungen sind daher kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in die Digitalisierungsfähigkeit der Verwaltung.

Vergaberecht: Wann wird es relevant?

Schwellenwerte

Die Beschaffung von Schulungsleistungen unterliegt dem Vergaberecht. Entscheidend sind die Auftragswerte:

  • Unter 1.000 €: Direktvergabe möglich (je nach Landesrecht und kommunaler Vergabeordnung)
  • 1.000 – 25.000 €: Verhandlungsvergabe / freihändige Vergabe — in der Regel genügen drei Vergleichsangebote
  • 25.000 – 221.000 € (EU-Schwellenwert für Dienstleistungen, Stand 2026): Öffentliche Ausschreibung nach nationalen Vergabevorschriften
  • Über 221.000 €: EU-weite Ausschreibung

Die genauen Schwellen und Vergabearten variieren je nach Bundesland und kommunaler Vergabeordnung. Bayern arbeitet z. B. mit der Bayerischen Vergabeordnung (BayVwVO), NRW mit § 14 KomHVO NRW. Vor jeder Beschaffung kurz Rücksprache mit der eigenen Vergabestelle nehmen.

Praxisbeispiel

Eine Online-Schulungsplattform für 200 Mitarbeiter bei 2,20 € pro User pro Monat kostet 5.280 € im Jahr. Das liegt in der Regel im Bereich der Verhandlungsvergabe — drei Vergleichsangebote einholen und die wirtschaftlichste Lösung wählen.

Achten Sie bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur auf den Preis. Bewertungskriterien können zusätzlich sein:

  • DSGVO-Konformität und Hosting-Standort
  • Verfügbarkeit eines AVV
  • Referenzen aus dem öffentlichen Sektor
  • Personalratskompatibilität (keine Leistungsdaten)
  • Skalierbarkeit (was kostet die Erweiterung um 50 User?)
  • Vor-Ort-Workshops als optionale Ergänzung

Tipp: Dokumentieren Sie die Auswahlkriterien und die Entscheidungsgründe. Das schützt bei einer späteren Prüfung durch die Kommunalaufsicht oder das Rechnungsprüfungsamt.

Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA)

Wann ist eine DSFA erforderlich?

Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ist erforderlich, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen birgt. Bei Schulungsplattformen hängt das von den erfassten Daten ab:

  • Plattform ohne Lernfortschrittsverfolgung: In der Regel keine DSFA erforderlich, da keine risikoreichen Daten verarbeitet werden
  • Plattform mit individueller Leistungserfassung: DSFA empfohlen, da personenbezogene Leistungsdaten im Beschäftigungskontext verarbeitet werden

Hilfreich sind hier die Muss-Listen der Datenschutzkonferenz (DSK) und der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde, in denen Verarbeitungstätigkeiten aufgeführt sind, bei denen eine DSFA pauschal erwartet wird.

Praktischer Ansatz

Wählen Sie eine Schulungslösung, die keine individuellen Lernfortschritte erfasst. Das vereinfacht nicht nur die DSFA-Frage, sondern erleichtert auch die Abstimmung mit dem Personalrat erheblich. Bei m365-kurs.de werden keine personenbezogenen Lerndaten gespeichert — weder Quizergebnisse, noch Bearbeitungszeiten oder Login-Verhalten einzelner Beschäftigter.

EVB-IT: Ergänzende Vertragsbedingungen

Für die Beschaffung von IT-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber gelten die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen). Die relevanten Vertragstypen:

  • EVB-IT Dienstleistung: Für Beratungs- und Schulungsleistungen (z. B. Vor-Ort-Workshops)
  • EVB-IT Cloud: Für Cloud-basierte Schulungsplattformen (SaaS)

Was in den Vertrag gehört

  • Leistungsbeschreibung: Welche Kurse, welche Module, wie viele User
  • Laufzeit und Kündigungsfrist (idealerweise monatlich kündbar)
  • Datenschutz: AVV nach Art. 28 DSGVO mit Anlage TOMs
  • Hosting-Standort: Deutschland / EU, mit Adressangabe des Rechenzentrums
  • Service Level: Verfügbarkeit (mindestens 99 %), Support-Zeiten
  • Preismodell: Pro User, pro Monat, mit Mengenstaffel
  • Beendigungsregeln: Wer bekommt welche Daten zurück, in welchem Format, wann

Häufiger Fehler: zu lange Bindefristen

Mehrjährige Bindungen mit hohen Vorauszahlungen sind in der Verwaltung verbreitet, aber riskant — besonders bei jungen SaaS-Anbietern. Eine monatlich kündbare Lösung gibt Flexibilität, falls sich Anforderungen ändern oder der Anbieter wechselt.

Interne Abstimmung: Wer muss eingebunden werden?

In der kommunalen Beschaffung müssen mehrere Stellen eingebunden werden:

StelleRolleWann einbinden
IT-Koordinator / IT-LeiterTechnische Bewertung, IntegrationVon Anfang an
Kämmerer / FinanzenHaushaltsmittel, VergaberechtBei Angebotsbewertung
DatenschutzbeauftragterDSFA-Prüfung, AVVVor Vertragsabschluss
PersonalratMitbestimmung bei SchulungsplattformenFrühzeitig informieren
OrganisationsamtDienstvereinbarung, SchulungskonzeptBei Einführungsplanung
Bürgermeister / HauptamtsleiterFreigabeAbschluss

Tipp: Binden Sie den Personalrat so früh wie möglich ein. Ein spätes Veto kann den gesamten Beschaffungsprozess um Monate verzögern. Eine Mustervereinbarung vom Anbieter beschleunigt den Prozess oft erheblich.

Fördermittel und Finanzierung

Für die Digitalisierung der Verwaltung gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • Bundes- und Landesförderprogramme: Digitalisierungsförderung für Kommunen (je nach Bundesland unterschiedlich — Bayern Digitalbonus, Baden-Württemberg Smarte Kommune, NRW Heimatzeugnis u. a.)
  • OZG-Fördermittel: Mittel für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes — Schulungen können als begleitende Maßnahme förderbar sein
  • Smart-City-Programme: Bundesweit über das BMI und KfW finanziert, oft mit Qualifizierungs-Modulen
  • Eigene Haushaltsmittel: Fort- und Weiterbildungsbudget des Personalamts

Prüfen Sie bei Ihrem Landesrechenzentrum oder der kommunalen Spitzenorganisation (Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag), welche aktuellen Förderprogramme verfügbar sind. Viele Programme erfordern eine Antragstellung vor Beschaffungsbeginn — Reihenfolge beachten.

Pragmatischer Beschaffungs-Fahrplan in 8 Wochen

Woche 1–2: Bedarfsklärung und Marktscreening Anforderungen sammeln (Anzahl User, Module, Vor-Ort vs. Online, Hosting-Standort, Personalrat-Kompatibilität). 3 bis 5 Anbieter recherchieren.

Woche 3: Angebote einholen Drei Vergleichsangebote anfragen, mit klar definierter Leistungsbeschreibung. Bewertungsmatrix vorbereiten.

Woche 4: Datenschutz prüfen AVVs der Top-Anbieter sichten, ggf. DSFA-Anforderung klären. Datenschutzbeauftragte einbeziehen.

Woche 5: Personalrat informieren Vorauswahl mit dem Personalrat besprechen, gegebenenfalls Mustervereinbarung gemeinsam durchgehen.

Woche 6: Entscheidung und Freigabe Vergleichsmatrix abschließen, Freigabe von Hauptamtsleitung oder Bürgermeisterin einholen, Vertrag unterzeichnen.

Woche 7–8: Setup und Pilot Zugänge anlegen, Pilotabteilung starten. Personalrat über erste Erfahrungen informieren.

Fazit: Beschaffung muss nicht kompliziert sein

Die Beschaffung einer Schulungsplattform für Microsoft 365 klingt kompliziert — ist aber in den meisten Fällen ein überschaubarer Prozess. Bei Auftragswerten unter 25.000 € (was bei den meisten Kommunen für eine Online-Schulungsplattform zutrifft) genügen drei Vergleichsangebote und eine dokumentierte Entscheidung.

Entscheidend ist die richtige Reihenfolge:

  1. Bedarf definieren: Welche Anwendungen, wie viele Mitarbeiter?
  2. Datenschutz klären: Plattform ohne Leistungsüberwachung wählen
  3. Personalrat einbinden: Frühzeitig, transparent, mit klaren Fakten
  4. Angebote einholen: Drei Vergleichsangebote, dokumentierte Bewertung
  5. Pilotprojekt starten: Klein anfangen, Erfahrungen sammeln, ausrollen

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Häufig gestellte Fragen

Welche Vergabeart gilt für eine Microsoft-365-Schulungsplattform unter 25.000 € Auftragswert?

Bei Auftragswerten zwischen 1.000 € und 25.000 € genügt typischerweise eine Verhandlungsvergabe (früher: freihändige Vergabe) mit drei Vergleichsangeboten und dokumentierter Entscheidung. Eine Online-Schulungsplattform für 200 Mitarbeitende kostet bei 2,20 € pro User und Monat 5.280 € pro Jahr — das liegt klar unter der Schwelle. Wichtig: Die jeweilige kommunale Vergabeordnung kann strenger sein, also vorher mit dem Vergabestelle abstimmen.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für eine Schulungsplattform?

Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ist nur dann zwingend, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten birgt. Bei einer Plattform ohne individuelle Leistungserfassung (wie m365-kurs.de) ist eine DSFA in der Regel nicht erforderlich. Bei Plattformen mit personenbezogenem Lerntracking, Quizergebnissen oder automatisierten Erinnerungs-Mails an Vorgesetzte ist sie meist empfohlen oder Pflicht.

Welche EVB-IT-Vertragsform passt für eine Cloud-Schulungsplattform?

Für eine SaaS-Lösung passt EVB-IT Cloud am besten — er deckt Cloud-spezifische Themen wie Verfügbarkeit, Datenmigration und Beendigung ab. Für Vor-Ort-Workshops oder individuelle Beratungsleistungen kommt EVB-IT Dienstleistung in Frage. Bei Mischverträgen (SaaS plus Workshops) kann man die Komponenten separat regeln oder eine Anlage zur Hauptvereinbarung erstellen.

Welche Fördermittel gibt es für Microsoft 365 Schulungen in Kommunen?

Auf Bundesebene unterstützt das Förderprogramm 'Modellprojekte Smart Cities' Schulungen als Begleitmaßnahme. Auf Länderebene gibt es unterschiedliche Programme (Bayern: Digitalbonus, NRW: Heimatzeugnis, Baden-Württemberg: Smarte Kommune). Auch OZG-Fördermittel des Bundes können für begleitende Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Das jeweilige Landesrechenzentrum (z. B. AKDB, Dataport, KDO) und die kommunalen Spitzenverbände führen aktuelle Listen.

Muss der Personalrat dem Schulungs-Vertrag formell zustimmen?

Ja, fast immer. Die Personalvertretungsgesetze der Länder regeln die Mitbestimmung bei der Einführung von Software, die zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle geeignet ist (z. B. Bayern Art. 75 BayPVG, NRW § 72 LPVG). Auch wenn die Plattform keine Leistungserfassung hat, muss das formal festgestellt und meist in einer Dienstvereinbarung dokumentiert werden. Frühzeitige Einbindung — am besten vor der Auswahl — vermeidet spätere Verzögerungen.

Das Team von tprime IT in Augsburg

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