Blog · Öffentliche Verwaltung · 10 Min. Lesezeit

Microsoft 365 in der Kommune beschaffen: Was Kämmerer und IT-Koordinatoren wissen müssen

20. März 2026 · Von M365 Schulung

Microsoft 365 in der Kommune beschaffen: Was Kaemmerer und IT-Koordinatoren wissen muessen

Kurz zusammengefasst: Das OZG verpflichtet ueber 11.000 Kommunen in Deutschland zur Digitalisierung — und Microsoft 365 Schulungen sind dabei eine notwendige Investition. Kaemmerer muessen Vergabeschwellen (unter 25.000 EUR netto oft freihaendig), DSFA, EVB-IT-Rahmen und den Personalrat beachten. Deutsche Kommunen geben durchschnittlich 1.500–2.500 EUR pro Person fuer Praesenzschulungen aus; skalierbare Online-Loesungen sind deutlich kosteneffizienter.

Die Entscheidung fuer Microsoft 365 in der Kommune ist oft laengst gefallen — die Lizenzen sind da, die Migration ist abgeschlossen. Doch wenn es um ergaenzende Leistungen geht — Schulungen, Beratung, Change Management — stehen Kaemmerer und IT-Koordinatoren vor einem Dschungel aus Vergaberecht, Datenschutzanforderungen und internen Abstimmungsprozessen.

Dieser Artikel gibt einen praktischen Ueberblick ueber die wichtigsten Punkte, die bei der Beschaffung von Microsoft 365 Schulungen in Kommunen zu beachten sind.

OZG und die Rolle von Microsoft 365

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet ueber 11.000 Kommunen in Deutschland, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Microsoft 365 ist dabei kein OZG-Werkzeug im engeren Sinne — es digitalisiert nicht die Buerger-Schnittstelle. Aber es ist die Grundlage fuer die interne Digitalisierung:

  • Zusammenarbeit: Teams fuer fachbereichsuebergreifende Projekte (z.B. OZG-Umsetzung)
  • Dokumentenmanagement: SharePoint als zentrale Ablage statt Netzlaufwerke
  • Kommunikation: Outlook und Teams statt Hauspost und Umlaufmappen
  • Datenanalyse: Excel fuer Auswertungen und Berichte

Ohne digital kompetente Mitarbeiter bleibt die OZG-Umsetzung auf der Strecke. Schulungen sind daher kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in die Digitalisierungsfaehigkeit der Verwaltung.

Vergaberecht: Wann wird es relevant?

Schwellenwerte

Die Beschaffung von Schulungsleistungen unterliegt dem Vergaberecht. Entscheidend sind die Auftragswerte:

  • Unter 1.000 €: Direktvergabe moeglich (je nach Landesrecht und kommunaler Vergabeordnung)
  • 1.000 – 25.000 €: Freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe — in der Regel genuegen drei Vergleichsangebote
  • 25.000 – 221.000 € (EU-Schwellenwert fuer Dienstleistungen): Oeffentliche Ausschreibung nach nationalen Vergabevorschriften
  • Ueber 221.000 €: EU-weite Ausschreibung

Praxisbeispiel

Eine Online-Schulungsplattform fuer 200 Mitarbeiter bei 2,20 € pro User pro Monat kostet 5.280 € im Jahr. Das liegt in der Regel im Bereich der freihaendigen Vergabe — drei Vergleichsangebote einholen und die wirtschaftlichste Loesung waehlen.

Tipp: Dokumentieren Sie die Auswahlkriterien (Preis, Leistungsumfang, Datenschutz, Referenzen) und die Entscheidungsgruende. Das schuetzt bei einer spaeteren Pruefung durch die Kommunalaufsicht.

Datenschutz-Folgeabschaetzung (DSFA)

Wann ist eine DSFA erforderlich?

Eine DSFA nach Art. 35 DSGVO ist erforderlich, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko fuer die Rechte und Freiheiten der Betroffenen birgt. Bei Schulungsplattformen haengt das von den erfassten Daten ab:

  • Plattform ohne Lernfortschrittsverfolgung: In der Regel keine DSFA erforderlich, da keine risikoreichen Daten verarbeitet werden
  • Plattform mit individueller Leistungserfassung: DSFA empfohlen, da personenbezogene Leistungsdaten im Beschaeftigungskontext verarbeitet werden

Praktischer Ansatz

Waehlen Sie eine Schulungsloesung, die keine individuellen Lernfortschritte erfasst. Das vereinfacht nicht nur die DSFA-Frage, sondern erleichtert auch die Abstimmung mit dem Personalrat erheblich.

EVB-IT: Ergaenzende Vertragsbedingungen

Fuer die Beschaffung von IT-Leistungen durch oeffentliche Auftraggeber gelten die EVB-IT (Ergaenzende Vertragsbedingungen fuer die Beschaffung von IT-Leistungen). Die relevanten Vertragstypen:

  • EVB-IT Dienstleistung: Fuer Beratungs- und Schulungsleistungen (z.B. Vor-Ort-Workshops)
  • EVB-IT Cloud: Fuer Cloud-basierte Schulungsplattformen (SaaS)

Was in den Vertrag gehoert

  • Leistungsbeschreibung: Welche Kurse, welche Module, wie viele User
  • Laufzeit und Kuendigungsfrist
  • Datenschutz: AVV nach Art. 28 DSGVO
  • Hosting-Standort: Deutschland / EU
  • Service Level: Verfuegbarkeit, Support-Zeiten
  • Preismodell: Pro User, pro Monat, monatlich kuendbar

Interne Abstimmung: Wer muss eingebunden werden?

In der kommunalen Beschaffung muessen mehrere Stellen eingebunden werden:

StelleRolleWann einbinden
IT-Koordinator / IT-LeiterTechnische Bewertung, IntegrationVon Anfang an
Kaemmerer / FinanzenHaushaltsmittel, VergaberechtBei Angebotsbewertung
DatenschutzbeauftragterDSFA-Pruefung, AVVVor Vertragsabschluss
PersonalratMitbestimmung bei SchulungsplattformenFruehzeitig informieren
OrganisationsamtDienstvereinbarung, SchulungskonzeptBei Einfuehrungsplanung
Buergermeister / HauptamtsleiterFreigabeAbschluss

Tipp: Binden Sie den Personalrat so frueh wie moeglich ein. Ein spaetes Veto kann den gesamten Beschaffungsprozess um Monate verzoegern.

Foerdermittel und Finanzierung

Fuer die Digitalisierung der Verwaltung gibt es verschiedene Foerdermöglichkeiten:

  • Bundes- und Landesfoerderprogramme: Digitalisierungsfoerderung fuer Kommunen (je nach Bundesland unterschiedlich)
  • OZG-Foerdermittel: Mittel fuer die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes — Schulungen koennen als begleitende Massnahme foerderbar sein
  • Eigene Haushaltsmittel: Fort- und Weiterbildungsbudget des Personalamts

Pruefen Sie bei Ihrem Landesrechenzentrum oder der kommunalen Spitzenorganisation, welche aktuellen Foerderprogramme verfuegbar sind.

Fazit: Beschaffung muss nicht kompliziert sein

Die Beschaffung einer Schulungsplattform fuer Microsoft 365 klingt kompliziert — ist aber in den meisten Faellen ein ueberschaubarer Prozess. Bei Auftragswerten unter 25.000 € (was bei den meisten Kommunen fuer eine Online-Schulungsplattform zutrifft) genuegen drei Vergleichsangebote und eine dokumentierte Entscheidung.

Entscheidend ist die richtige Reihenfolge:

  1. Bedarf definieren: Welche Anwendungen, wie viele Mitarbeiter?
  2. Datenschutz klaeren: Plattform ohne Leistungsueberwachung waehlen
  3. Personalrat einbinden: Fruehzeitig, transparent, mit klaren Fakten
  4. Angebote einholen: Drei Vergleichsangebote, dokumentierte Bewertung
  5. Pilotprojekt starten: Klein anfangen, Erfahrungen sammeln, ausrollen

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